Amateurfunk

Der Empfang von Amateurfunksendungen und der Besitz von Amateurfunkgeräten ist in Deutschland jedem und jeder gestattet. Für den Betrieb eines Senders einer Amateurfunkstelle sind jedoch besondere Kenntnisse und eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst mit personengebundener Rufzeichenzuteilung erforderlich. Ab Juni 2024 ist die neue Amateurfunkklasse N verfügbar, was den Einstieg noch einfacher macht. Ohne Lizenz zu funken (egal auf welcher Frequenz) ist verboten! Wer dagegen verstößt, muss damit rechnen, dass Restriktionen eingeleitet werden, die von sofortiger Einstellung des Funkbetriebes bis Einziehung der Funkanlage verfügt werden. Kosten bis 10.000 Euro Ordnungsgeld und Gebühren können so bei der Bundesnetzagentur anfallen.

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